Infolge der Abänderung der EWR-Schwellenwerte durch die Europäische Union sowie die Anpassung der Schwellenwerte an den geänderten Wechselkurs Schweizer Franken/Euro, mussten sowohl die Kundmachung der Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge als auch die Kundmachung der Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Sektoren und die Verordnung zum Öffentlichen Auftragswesen (ÖAWV) abgeändert werden. Nachdem die Europäische Union die EWR-Schwellenwerte in Euro leicht erhöht hat, resultiert aufgrund des Wechselkurses Schweizer Franken/Euro eine Reduktion der Schwellenwerte in Schweizer Franken um ca. drei Prozent.
Für die unterschiedlichen Auftraggeber ergeben sich neu aufgrund der Abänderung die folgenden nationalen- bzw. internationalen-Schwellenwerte:
Auftraggeber Land:
- internationale Schwellenwerte
Auftraggeber Gemeinden:
- internationale Schwellenwerte
Auftraggeber Einrichtungen des öffentlichen Rechts:
- internationale Schwellenwerte
Auftraggeber Einrichtungen des privaten Rechts:
- internationale Schwellenwerte
Auftraggeber Sektoren Unternehmen: