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Fachstelle öffentliches Auftragswesen
10.02.2018

Anpassung nationale und internationale Schwellenwerte

Infolge der Abänderung der EWR-Schwellenwerte durch die Europäische Union sowie die Anpassung der Schwellenwerte an den geänderten Wechselkurs Schweizer Franken/Euro, mussten sowohl die Kundmachung der Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge als auch die Kundmachung der Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Sektoren sowie die Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWV) und die Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSV) abgeändert werden. Nachdem die Europäische Union die EWR-Schwellenwerte in Euro erhöht hat, resultiert aufgrund des Wechselkurses Schweizer Franken/Euro eine leichte Reduktion der Schwellenwerte in Schweizer Franken.

Für die unterschiedlichen Auftraggeber ergeben sich neu aufgrund der Abänderungen die folgenden nationalen- und internationalen-Schwellenwerte:

Auftraggeber "Land":

- nationale Schwellenwerte

- internationale Schwellenwerte

Auftraggeber "Gemeinden":

- nationale Schwellenwerte

- internationale Schwellenwerte

Auftraggeber "Einrichtungen des öffentlichen Rechts":

- nationale Schwellenwerte

- internationale Schwellenwerte

Auftraggeber "Einrichtungen des privaten Rechts":

- nationale Schwellenwerte

- internationale Schwellenwerte

Auftraggeber "Sektoren Unternehmen":

- nationale Schwellenwerte

- internationale Schwellenwerte

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