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01.04.2016

Anpassung der Datenschutzverordnung in Folge des EuGH Urteils in Sachen Safe Harbor

Nachdem der EuGH das Safe Harbor Abkommen mit den USA im Oktober des vergangenen Jahres für ungültig erklärt hatte, wurde dies nun im liechtensteinischen Recht berücksichtigt. Die Datenschutzverordnung enthält in Anhang 2 eine Liste der Nicht-EWR-Mitgliedstaaten, deren Gesetzgebung einen angemessenen Datenschutz gewährleistet. In dieser Liste wurde das Abkommen gestrichen. Datentransfers in die USA auf Grund des Safe-Harbor Abkommens sind seit dem 01. April 2016 (auch) in Liechtenstein illegal.

Die Änderung der Datenschutzverordnung kann hier gefunden werden.

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