Mitteilung
Nach Abschluss der Erneuerung des Vermessungswerkes und Wechsel des Bezugsrahmens der Amtlichen Vermessung von LV03 auf LV95 hat die Fürstliche Regierung in ihrer Sitzung vom 3. März 2015 (LNR 2015-142 BNR 2015/266 REG 3337) das Vermessungswerk AGW, Operat 1 bis 6, für rechtskräftig erklärt und ihm die Beweiskraft öffentlicher Urkunden mit amtlicher Glaubwürdigkeit zuerkannt. Gleichzeitig wurde das Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch mit der Eintragung der neu ermittelten Flächenmasse gemäss Mutation Nr. 2232 Balzers, Nr. 1938 Triesen, Nr. 2329 Triesenberg, Nr. 3595 Vaduz, Nr. 2187 Schaan, Nr. 314 Planken, Nr. 346 Gamprin, Nr. 804 Eschen und Nr. 1234 Mauren beauftragt.
Die betroffenen Eigentümer werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass ab Freitag, 22. Mai 2015 bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neu ermittelten Grundstücksflächen zu verwenden sind. Bei Verwendung der alten Grundstücksflächen wären die Grundstückgeschäfte erforderlichenfalls zur Verbesserung zurückzustellen.
Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch