Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2015 sowohl die Abänderung der Tierschutzverordnung als auch der Tierhaltungs-Ausbildungs-Verordnung genehmigt.
Die Tierschutzverordnung musste wegen den jüngsten Neuerungen im Tierschutzgesetz geändert werden. Zudem wurde die Rezeptionsvorlage, die Schweizerische Tierschutzverordnung, per 1. Januar 2014 aus vorwiegend sachlichen aber auch formellen Gründen abgeändert. Gleichzeitig gab es auch redaktionelle Anpassungen.
Der Revisionsentwurf wurde dem Verein Liechtensteiner Tierärzte, dem Liechtensteinischen Ornithologischen Landesverband, dem Tierschutzverein Liechtenstein sowie der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen zur Stellungnahme vorgelegt.
Durch die verschiedenen Adaptionen in der Tierschutzverordnung war auch die zeitgleiche Änderung der Tierhaltungs-Ausbildungs-Verordnung erforderlich.