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18.11.2020

Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung genehmigt

Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 17. November die Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2021 genehmigt.

Das Kostenziel wird jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. Für das Jahr 2021 liegt es für die Gesamtheit der Leistungserbringer bei +2.0%. Es wurden keine davon abweichenden sektoralen Kostenziele festgelegt.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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