31.03.2026

Sömmerungsverordnung 2026 erlassen

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. März 2026, die Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Jahr 2026 verabschiedet. Die Verordnung gilt vom 1. April bis zum 30. November dieses Jahres. Wiederum fasst ein Merkblatt zur Sömmerungsverordnung in Kurzform die wichtigsten Punkte zusammen.

Die Sömmerungsverordnung orientiert sich an der Verordnung des Vorjahres und den "Empfehlungen des BLV zur Harmonisierung der Sömmerungsvorschriften der Kantone für das Jahr 2026". Die restriktiven Bestimmungen betreffend eine allfällige Bestossung liechtensteinischer Alpen in Vorarlberg werden wegen der dort nach wie vor gegebenen Tuberkuloseproblematik beibehalten.

Inhaltlich wird die nach wie vor bestehende Problematik betreffend BVD (Bovinen Virus Diarrhoe) betont. Es dürfen nur Tiere der Rindergattung auf den Sömmerungsbetrieb bzw. die Sömmerungsweide aufgetrieben werden, die keiner BVD-Sperre unterliegen.

Im Bereich Käse- und Milchprodukteherstellung wurden wenige redaktionelle Anpassungen entsprechend der angepassten Branchenleitlinie für Sömmerungsbetriebe notwendig. Ergänzend wurden für das Produkt "Rahm" Herstellungsvorgaben aufgenommen.

Die Sömmerungsverordnung und das Merkblatt sind auf der Homepage der LLV abrufbar: www.llv.li/de/unternehmen/branchen-berufe-verbaende/tierhaltung-und-tierbetreuung/soemmerung

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Werner Brunhart, Landestierarzt
T +423 236 73 18
Werner.Brunhart@llv.li

Quelle Presseportal Link zum Beitrag

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