• Home
  • Medienmitteilungen
  • Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des Treuhändergesetzes und des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts
03.03.2026

Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des Treuhändergesetzes und des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. März 2026 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Treuhändergesetzes und des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts (BuA Nr. 95/2025) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

In der Landtagssitzung vom 5. Dezember 2025 wurde diese Vorlage in erster Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.

Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen und macht insbesondere klarstellende Ausführungen, ob für die Gründung eines Steuerberatungsunternehmens zusätzlich zur steuerfachlichen Qualifikation zwingend die Treuhänderprüfung nötig ist und ob die dafür geltenden Vorgaben im Treuhändergesetz zeitgemäss sind.

Die zweite Lesung der Vorlage findet voraussichtlich im April 2026 statt. Die Abänderungen sollen am 1. Juni 2026 in Kraft treten.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li

Quelle Presseportal Link zum Beitrag

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien