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03.02.2022

Regierung verabschiedet Stellungnahme betreffend die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Februar 2022 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust

Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen haben den gesetzlich definierten Anforderungen an die Barrierefreiheit zu entsprechen. Sie müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestalten sein. Alle Websites und mobile Anwendungen von öffentlichen Stellen sind vom Anwendungsbereich erfasst, sofern dies keinen unverhältnismässigen Aufwand erzeugt und keine Ausnahmebestimmung greift. Unter öffentliche Stellen sind gemäss Gesetzesvorlage das Land, die Gemeinden sowie "Einrichtungen von allgemeinem Interesse" zu verstehen.

Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags Nr. 68/2021 betreffend die Abänderung des Behindertengleichstellungsgesetzes hat der Landtag die Vorlage beraten und begrüsst. Das Eintreten war unbestritten und wurde mit 24 Ja-Stimmen beschlossen.

In ihrer Stellungnahme Nr. 3/2022 beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung am 30. September 2021 vom Landtag aufgeworfenen Fragen. In der Vorlage wurden zudem einige Artikel in gewissen Details angepasst.

Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im März in zweiter Lesung behandeln. Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76

Quelle Presseportal Link zum Beitrag

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