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30.06.2026

Regierung genehmigt Änderung des Anhangs 2 der Globalkreditvereinbarung mit dem Liechtensteinischen Landesspital

Vaduz (ots) -

Gemäss dem Gesetz über das Liechtensteinische Landesspital schliesst die Regierung eine Globalkreditvereinbarung mit dem Liechtensteinischen Landesspital (LLS) ab. Im Anhang 2 dieser Vereinbarung werden die vom LLS zu erbringenden hoheitlichen Aufgaben sowie die nicht-medizinischen Leistungsaufträge definiert.

Im Zuge der Umsetzung der Istanbul Konvention wurde dem LLS die Aufgabe übertragen, eine Forensic Nursing Sprechstunde anzubieten. Das Angebot umfasst eine kostenlose und vertrauliche rechtsmedizinische Versorgung von Opfern häuslicher Gewalt, die fachgerechte, gerichtsverwertbare Dokumentation von Gewaltverletzungen, die Bereitstellung von Beratung und Unterstützung für Gewaltopfer sowie die Zusammenarbeit mit anderen relevanten Institutionen und Behörden im Einklang mit den Zielen der Istanbul Konvention. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt im Rahmen des Globalkredits.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Michael Winkler, Generalsekretär
michael.winkler@regierung.li
T +423 236 60 94

Quelle Presseportal Link zum Beitrag

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