Wartungsarbeiten "Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP)"

Aufgrund von Wartungsarbeiten steht das "Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP)" aktuell nicht zur Verfügung.

17.03.2021

Regierung entscheidet in der nächsten Woche über allfällige weitere Lockerungen

Vaduz (ots) - Die Regierung hat auf den 1. März 2021 die bis dahin bestehenden Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in einem ersten vorsichtigen Schritt gelockert. Seit da sind Veranstaltungen mit bis zu zehn Personen wieder möglich. Die Obergrenze bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum wurde auf zehn Personen erhöht. Zudem durften öffentlich zugängliche Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport wieder öffnen.

Mit dem Lockerungsschritt hat die Regierung angekündigt, dass sie die weitere epidemiologische Entwicklung während einem Zeitraum von drei Wochen ab Anfang März beobachten und danach über das weitere Vorgehen entscheiden wird. Für die weiteren Schritte sind auch Lockerungen in der Schweiz von Bedeutung.

Die Regierung wird am Dienstag, 23. März 2021, über das weitere Vorgehen entscheiden und im Anschluss darüber informieren. Allfällige weitere Lockerungen werden nicht vor Montag, 29. März 2021, in Kraft treten und werden von einer erweiterten Teststrategie begleitet.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

Quelle Presseportal Link zum Beitrag

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien