Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 16. Juni 2026 eine Abänderung der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Landwirtschaftsbetrieben (LBAV) genehmigt. Neu sind sowohl die Phosphor- als auch die Stickstoffbilanz ab dem 1. Januar 2027 gesamtbetrieblich am Bedarf der Kulturen auszurichten. Der bisher zulässige Toleranzbereich von höchstens +10% entfällt ab diesem Zeitpunkt.
Diese Änderungen erfolgen in Angleichung an die schweizerische Gesetzgebung und setzen zugleich eine Massnahme aus dem agrarpolitischen Bericht 2022 um.
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19.06.2026
Regierung beschliesst Abänderung der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Landwirtschaftsbetrieben
Quelle Presseportal
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