23.10.2023

Prämienverbilligung: Frist endet am 31. Oktober

Vaduz (ots) -

Die Stellung eines Antrags auf Verbilligung der Krankenkassenprämien wurde in diesem Jahr vereinfacht. Weder die Police noch die Zusammenstellung der Kostenbeteiligung muss eingereicht werden. Berechtigt sind alleinstehende Personen ab Jahrgang 2008 mit einem massgebenden Erwerb bis 65'000 Franken und Paare (Ehepaare und faktische sowie eingetragene Lebenspartnerschaften) mit einem Erwerb bis 77'000 Franken. Für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sind die Steuerveranlagung 2022 und der Zivilstand per 31. Dezember 2022 entscheidend. Personen und Paare, deren massgebender Erwerb diese Grenzen nicht überschreitet, können noch bis zum 31. Oktober das Online-Formular auf der Website www.llv.li unter dem Suchbegriff "Prämienverbilligung in der Krankenversicherung" ausfüllen und einreichen. Dort ist ebenfalls das Merkblatt mit weiteren Informationen zu finden.

Die für die Prämienverbilligung zuständigen Mitarbeiterinnen im Amt für Soziale Dienste unterstützen Versicherte, die beim Ausfüllen des Online-Formulars Hilfe benötigen. Sie beraten und unterstützen sowohl telefonisch wie auch bei persönlichen Terminen in den Räumen des Amtes für Soziale Dienste im Postgebäude in Schaan. Anfragen und Anliegen nimmt das Amt für Soziale Dienste telefonisch (+423 236 72 72) oder per E-Mail ([email protected]) entgegen.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
[email protected]

Quelle Presseportal Link zum Beitrag

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