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24.04.2024

Erleichterung bei der Bestellung von Strafregisterbescheinigungen und Pfändungsregisterauszügen des Landgerichts

Vaduz (ots) -

Das Fürstliche Landgericht stellt Strafregisterbescheinigungen und Pfändungsregisterauszüge aus. Die elektronische Bestellung einer Strafregisterbescheinigung und eines Pfändungsregisterauszuges ist seit dem 18. April 2024 einfacher geworden. Neu ist die Anmeldung mittels der eID.li möglich und die Bestellungen können per Kreditkarte bezahlt werden. Die Zahlung muss somit nicht mehr mittels Vorauszahlung erfolgen. Die Umstellung auf die Anmeldung mittels eID.li sowie die Kreditkartenzahlung vereinfachen die Bestellung und beschleunigen die Zustellung der Dokumente um zwei bis drei Werktage. Mit dieser Neuerung konnte ein Teilschritt auf dem Wege der Digitalisierung der Gerichtsabläufe umgesetzt werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Maximilian Rüdisser, Generalsekretär
T +423 236 64 42
[email protected]

Quelle Presseportal Link zum Beitrag

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