Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 30. Juni 2026, die Abänderung der liechtensteinischen Tabakpräventionsverordnung beschlossen.
Mit dieser Abänderung werden die Neuerungen im Tabakpräventionsgesetz näher ausgeführt und der Vollzug der Vorschriften durch das ALKVW detailliert geregelt.
Kernelement des abgeänderten Verordnungstextes ist die Zuordnung und Definition "gleichartiger Produkte". Als gleichartige Produkte gelten derzeit pflanzliche Produkte zum Erhitzen, Nikotinprodukte zum Schnupfen sowie Produkte ohne Tabak für Wasserpfeifen, die den gesetzlichen Vorschriften bekannter Produktkategorien unterstellt werden. Die Regierung wird ermächtigt, gegebenenfalls weitere Produkte als "gleichartig" einzustufen.
Zur Verhinderung einer Emissionsfortleitung in den Nichtraucherbereich müssen Raucherräume bis zum 01.01.2028 mit einer angemessenen natürlichen oder künstlichen Belüftung versehen werden. Dem ALKVW werden Vollzugsmöglichkeiten eingeräumt, um Verstösse gegen das Werbe- und Sponsoringverbot wirksam zu sanktionieren.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Wolfgang Burtscher, Landeschemiker
T +423 236 73 15
wolfgang.burtscher@llv.li
30.06.2026
Abänderung der Tabakpräventionsverordnung
Quelle Presseportal
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