27.08.2024

Abänderung der Gesundheitsverordnung

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. August 2024 eine Abänderung der Gesundheitsverordnung beschlossen.

Zum einen wurden ausführende Bestimmungen betreffend die Krebsregister-Führung aufgenommen. Entsprechend sind nun Vorgaben zu Art und Kategorie, zum Zugriff und zur Übermittlung der im Krebsregister enthaltenen Daten wie auch Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit näher geregelt.

Zum anderen wird mit der Aufnahme des Verweises auf die die Hebammen und das Krankenpflegepersonal betreffenden anerkannten rumänischen Ausbildungsnachweise ein Erfordernis aus der Berufsqualifikationsrichtlinie umgesetzt.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
[email protected]

Quelle Presseportal Link zum Beitrag

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien