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Amt für Justiz
12.05.2020

Gemeinde Balzers, periodische Nachführung und Homogenisierung der Amtlichen Vermessung - Operat 14, Mutation Nr. 2557 (Kulturgrenzmutation)

Mitteilung

Nach Abschluss der periodischen Nachführung, Homogenisierung und der Ergänzungsaufnahmen der Amtlichen Vermessung hat die Fürstliche Regierung in ihrer Sitzung vom 14. April 2020 das Vermessungswerk Balzers, Operat 14 (ganzes Gemeindegebiet ohne Alpen und Gemeindewaldungen), genehmigt und für rechtsgültig erklärt. Gleichzeitig wurde das Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch mit der grundbücherlichen Durchführung der Balzner Mutation Nr. 2557 (Kulturgrenzmutation) beauftragt.

Die betroffenen Eigentümer werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass ab Donnerstag, 18. Juni 2020 bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neuen Kulturarten zu verwenden sind.

Amt für Justiz
Vaduz, 12. Mai 2020

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