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Ausländer- und Passamt
23.04.2025

Vernehmlassungsbericht betreffend die Genehmigung und Umsetzung des EU Asyl- und Migrationspaktes verabschiedet

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 15. April 2025, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Genehmigung und Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts sowie zur Abänderung der davon betroffenen Gesetze verabschiedet.

Liechtenstein ist Teil des Schengen- sowie des Dublin-Systems der Europäischen Union. Der EU-Migrations- und Asylpakt wurde im Frühjahr 2024 nach mehrjährigen intensiven Verhandlungen auf EU-Ebene verabschiedet. Die neuen Regelungen werden dazu beitragen, illegale Einreisen in den Schengen-Raum sowie die Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums zu verhindern, effizientere und sichere Verfahren zu schaffen und eine gerechte Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten sowie den assoziierten Staaten zu gewährleisten.

 

Mit der gegenständlichen Vorlage werden die für Liechtenstein aufgrund seiner Schengen- und Dublin-Assoziierung verbindlichen Vorgaben umgesetzt. Für Liechtenstein sind insbesondere die Weiterentwicklung des Dublin-Systems für raschere Zuständigkeitsbestimmungen, beschleunigte Überstellungsverfahren und die verbesserte Registrierung von Daten im Fingerabdrucksystem Eurodac relevant.

 

Darüber hinaus sollen an den Schengen-Aussengrenzen rasche Asyl- und Wegweisungsverfahren durchgeführt werden, die eine irreguläre Weiterreise der Personen im Schengen-Raum verhindern sollen. Des Weiteren soll sich Liechtenstein nach dem Prinzip der gemeinsamen Verantwortung und Solidarität auf freiwilliger Basis an den Massnahmen zur Solidarität beteiligen, die für Liechtenstein im Gegensatz zu den EU-Mitgliedstaaten nicht verpflichtend sind. Eine freiwillige Beteiligung wird befürwortet, da Liechtenstein von der Beteiligung an einem funktionierenden Dublin-System klar profitiert und damit seinen Teil zur Lastenverteilung innerhalb des Schengen-Raums beitragen kann.

 

Zusätzlich zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts werden in der gegenständlichen Gesetzesrevision auch Anpassungen vorgenommen, die sich aus der Praxis der letzten Jahre ergeben haben.

 

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 30. Mai 2025.

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