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Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
21.04.2023

Erlass der Sömmerungsverordnung 2023

Die Regierung hat die Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Jahr 2023 beschlossen.

Die Verordnung gilt vom 1. Mai bis zum 30. November dieses Jahres. Wiederum fasst ein Merkblatt die wichtigsten Punkte zusammen.

Die restriktiven Bestimmungen für eine allfällige Bestossung liechtensteinischer Alpen in Vorarlberg werden wegen der nach wie vor bestehenden Tuberkulosegefahr beibehalten.

Inhaltlich wird die nach wie vor bestehende BVD-Problematik betont. Dazu wird die bereits geltende Bestimmung hervorgehoben. Es dürfen somit nur Tiere der Rindergattung auf den Sömmerungsbetrieb bzw. die Sömmerungsweide aufgetrieben werden, die keiner BVD-Sperre unterliegen. Der Alpvogt hat dazu vor der Alpauffahrt den BVD-Status der Tiere in der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren.

Die für die Produktion von Alpkäse und andere Milchprodukte geltenden Vorschriften wurden entsprechend den abgeänderten und vom BLV genehmigten Branchenleitlinien für Sömmerungsbetriebe leicht angepasst.

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