HomeNews Funkensonntag – Brauchtum ohne Umweltbelastung
Amt für Umwelt
12.02.2024

Funkensonntag – Brauchtum ohne Umweltbelastung

Am kommenden Wochenende ist Funkensonntag. Für eine ungetrübte Brauchtumspflege gilt, dass ausschliesslich naturbelassenes Holz verbrannt werden darf.

Während in früheren Jahren teilweise auch Abfallholz auf dem Funken verbrannt wurde, ist dies heute nicht mehr erlaubt. Denn das Verbrennen von Abfallholz gefährdet die Gesundheit und die Umwelt. Holz von Gebäudeabbrüchen oder Baustellen sowie Möbel, Paletten, Zaunpfähle etc. gelten als Abfall und können giftige Schwermetalle und andere Substanzen enthalten, die bei offenem Feuer freigesetzt werden. Bei der Verbrennung von kunststoffbeschichtetem Holz im Freien können auch Dioxine freigesetzt werden. Untersuchungen von scheinbar "unbehandelten" Holzproben, wie z.B. Holzpaletten, haben gezeigt, dass weit mehr als die Hälfte dieser Proben erhöhte Schadstoffbelastungen aufwiesen.

Zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt vor solchen Belastungen ist daher darauf zu achten, dass am Funkensonntag - wie auch beim Heizen mit Holz zu Hause - ausschliesslich naturbelassenes, trockenes Holz verwendet und dieses möglichst raucharm verbrannt wird.

 

Kontakt:
Amt für Umwelt
Bettina Göldi
T +423 236 68 91

bettina.goeldi@llv.li