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Amt für Hochbau und Raumplanung
05.03.2025

Neue Website zu Überbauungs- und Gestaltungsplänen veröffentlicht

Um in den Verfahren zur Erstellung von Sondernutzungsplänen - zu denen Überbauungs- und Gestaltungspläne gehören – mehr Effizienz und Klarheit zu schaffen, hat das Amt für
Hochbau und Raumplanung (AHR) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen die bisherige Praxis zur Erstellung dieser Sondernutzungsplänen einer Prüfung unterzogen. Darüber hinaus war es ein Ziel, allen an der Erstellung eines Sondernutzungsplans Beteiligten im chronologischen Ablauf die Projektphasen aufzuzeigen

Als Ergebnis der Prüfung liegt nun eine auf den wesentlichen Gesetzesartikeln basierende Darstellung des Ablaufs vor, der auf einer heute veröffentlichten Webseite sondernutzungsplanung.llv.li eingesehen werden kann. Auf dieser Seite wird die Erstellung eines Überbauungs- oder Gestaltungsplans von der ersten Projektidee bis zur Genehmigung interaktiv erläutert und visualisiert. Zudem werden das Vorgehen und die Zusammenhänge dargestellt, sodass der Prozess für alle Beteiligten – Projektentwickler, Planende und Gemeinden – übersichtlicher wird. Zur Unterstützung stehen neu auch überarbeitete Mustervorlagen zum Download bereit.


Das Verfahren zur Erstellung eines Sondernutzungsplans ist dabei kaskadenartig vom Groben zum Feinen strukturiert. Dies bedeutet, dass in einem ersten Schritt übergeordnete Kriterien behandelt werden, auf denen anschliessend weitere Voraussetzungen dargelegt werden.


Kontakt:
Amt für Hochbau und Raumplanung
Giessenstrasse 3
Postfach 684
9490 Vaduz
T +423 236 71 10
info.ahr@llv.li