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Amt für Umwelt
24.03.2023

Abänderung Hofdüngerverordnung (HDV)

Die Regierung hat eine Abänderung der Verordnung über die Lagerung von Hofdüngern in der Landwirtschaft (Hofdüngerverordnung, HDV, LGBl. 2007 Nr. 60) beschlossen, welche am 1. April 2023 in Kraft tritt. Mit der Revision wird im Wesentlichen eine Massnahme zur Minderung von Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft analog zur Schweiz umgesetzt. So wird inskünftig von allen Betrieben gefordert, dass die Behälter für Gülle und flüssige Vergärungsprodukte eine dauerhaft wirksame Abdeckung gegen Ammoniak- und Geruchsemissionen aufweisen. Zudem werden die Lagerkapazitäten angepasst. Ebenso werden die Vorschriften für die Lagerung von Mist auf dem Feld klarer geregelt sowie Anforderungen an die Lagerung von Siloballen eingeführt.

Die wichtigsten Punkte sind im Merkblatt „Lagerung und Ausbringung von Hofdüngern“ zusammengefasst.

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