Das Fingerabdruck-Identifizierungssystem EURODAC (European Dactyloscopy) ist eine EU-weite Datenbank, in der Fingerabdrücke von Asylsuchenden und irregulären Migrantinnen und Migranten gespeichert werden. Mittels eines Abgleichs der Fingerabdrücke mit der Eurodac-Datenbank kann festgestellt werden, ob Asylsuchende oder ausländische Staatsangehörige, die sich unrechtmässig im Hoheitsgebiet aufhalten, bereits in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt haben, oder ob Asylsuchende unrechtmässig eingereist sind. 

Das Eurodac-System ist seit 2003 im Betrieb, 2013 wurde eine neue gesetzliche Grundlage erstellt. Seitdem sind auch Abfragen der Strafverfolgungsbehörden für Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten möglich.

Aufgrund der Umsetzung des neuen Asyl- und Migrationspakts der EU in Liechtenstein wurde EURODAC 2026 verbessert und erweitert. Das neue Eurodac nahm im Juni 2026 seinen Betrieb auf.

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