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Formulare

Unterhaltsgarantie

Einreichung

Der Antrag erfordert eine Unterschrift. Diese kann durch elektronische Identifikation mit der „eID.li“ oder einem weiteren unterstützten Produkt erfolgen.

Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsart sind die massgebenden Daten im Formular zu erfassen und der Antrag am Schluss über den Button „Senden“ elektronisch zu übermitteln.

Wenn Sie keine elektronische Identifikation verwenden, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Formulars nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, unterschreiben und in Papierform bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.

In bestimmten Fällen erfordert der Antrag eine eigenhändige Unterschrift. Die Verwendung von "lisign" und somit eine elektronische Unterzeichung und Einreichung ist in diesen Fällen aus folgenden Gründen nicht möglich:

  • Der Antrag erfordert Mehrfachunterschriften (z.B. mehrere Privatpersonen, Privatperson und Gemeinde, Arbeitnehmer und Arbeitgeber).
  • Das Sachgeschäft erfordert, dass der Kunde händisch auf dem Antrag unterschreibt, da die Unterschrift für die Erledigung der Dienstleistung benötigt wird.
  • Zur Ausstellung des neuen Aufenthaltsausweis wird das entsprechende Beiblatt mit Foto und Unterschrift zur Weiterverarbeitung benötigt.

Voraussetzungen

 

Der Garantiegeber verpflichtet sich gegenüber gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. b des Ausländergesetzes (AuG, LGBl. 2008 Nr. 311) bzw. Art. 41 Abs. 1 Bst. a des Personenfreizügigkeitsgesetzes (PFZG, LGBl. 2009 Nr. 348) den jeweils zuständigen liechtensteinischen Behörden, während der gesamten Dauer des Aufenthaltes nachstehend genannter Person in Liechtenstein für den Lebensunterhalt inkl. sämtlicher anfallender Kosten (z.B. Kleidung, Arztkosten, Medikamente, Spital, Ausbildung usw.) aufzukommen.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Die weiteren benötigten Unterlagen sind auf dem entsprechenden Gesuchsformular (z.b. bei Familiennachzug) aufgeführt

Beachten

 

Mit der Unterschrift willigt der Garantiegeber ein, dass das Ausländer- und Passamt bei der Steuerverwaltung, beim Landgericht, beim Rechtsdienst der Regierung, beim Amt für Soziale Dienste, bei der Wohnsitzgemeinde sowie bei der Landespolizei und bei der AHV-IV-FAK sachdienliche Auskünfte einholen kann.
Im Rahmen der Amtshilfe können den Ämtern der Liechtensteinischen Landesverwaltung und den Einwohnerkontrollen in begründeten Einzelfällen Daten über diese Unterhaltsgarantie bekannt gegeben werden.

Zum Formular

Kontakt

Ausländer- und Passamt

[email protected] +423 236 61 41 Fax +423 236 61 65

Postadresse

Giessenstrasse 3
Postfach 684
9490 Vaduz

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9490 Vaduz

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