Behörden und Unternehmen sind gemäss E-GovG verpflichtet, im Behördenverkehr elektronisch zu kommunizieren. Daher werden wir eingeschriebene Post (Verfügungen, wichtige Informationen über Grundstücksänderungen an Betroffene) an Unternehmen ab 1. November 2026 elektronisch zustellen (Behördliche Sendung).
Weitere Informationen siehe AJU-Newsletter 5/2026.