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Amt für Justiz
28.09.2026

Grundbuch/Grundverkehr: Elektronische Zustellung behördlicher Sendungen an Unternehmen

Behörden und Unternehmen sind gemäss E-GovG verpflichtet, im Behördenverkehr elektronisch zu kommunizieren. Daher werden wir eingeschriebene Post (Verfügungen, wichtige Informationen über Grundstücksänderungen an Betroffene) an Unternehmen ab 1. November 2026 elektronisch zustellen (Behördliche Sendung). 

Weitere Informationen siehe AJU-Newsletter 5/2026.

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