Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 6. Oktober 2026, die Stellungnahme der Regierung an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Am 4. September 2026 behandelte der Landtag die Anpassung des Elektrizitätsmarktgesetzes im Rahmen des 4. EU-Energiemarkt-Liberalisierungspakets abschliessend. Die Vorlage wird am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Gleichzeitig ist der Landtag in erster Lesung auf die Anpassung des Energieeffizienzgesetzes für über eine Energiegemeinschaft erzeugte, ausgetauschte und verbrauchte erneuerbare Energie eingetreten. Die wesentlichen Inhalte dieser ergänzenden Vorlage wurden unterstützt. Auch diese Gesetzesanpassung soll als Teil des 4. EU-Liberalisierungspakets am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Bei den Energiegemeinschaften verlangten einzelne Abgeordnete stärkere finanzielle Anreize, namentlich reduzierte Netzentgelte. Auf Ersuchen der Regierung hat die Kommission für Energiemarktaufsicht in ihrer Funktion als Regulierungsbehörde den Sachverhalt geprüft und sieht aktuell keinen Spielraum, um für sogenannte Erneuerbare Energiegemeinschaften Reduktionen auf Netznutzungspreise festzulegen. Die stattdessen vorgeschlagene Förderungsmöglichkeit wurde von maximal bis zu 3 Rp./kWh nunmehr auf maximal 5 Rp./kWh angepasst. Die Regierung beabsichtigt, aus den dargelegten Gründen die Förderung mit Verordnung auf 3 Rp./kWh festzulegen. Es wird mit jährlichen Kosten von rund 600'000 Franken gerechnet.
Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Website (www.rk.llv.li) bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport
Katja Gey, Amtsleiterin
Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 71
06.10.2026
Förderung der "Liechtensteinischen Energiegemeinschaft": Regierung verabschiedet Stellungnahme
Quelle Presseportal
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