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05.09.2017

Datenschutzverordnung (DSV) - Anpassung von Anhang 2

Am 29. August 2017 wurde die Datenschutzverordnung (DSV) in Anhang 2 abgeändert. Als Nicht-EWR-Mitgliedstaat, dessen Gesetzgebung einen angemessenen Datenschutz gewährleistet, wurden in Ziffer 11 die Vereinigten Staaten von Amerika auf der Basis des EU-US-Privacy Shields aufgenommen. Einzelheiten zum EU-US-Privacy Shield finden Sie unter folgendem Link.

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