Vaduz (ots) -
In ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. November 2026, verabschiedete die Regierung die Stellungnahme zu den Fragen, die in der ersten Lesung zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze aufgeworfen worden sind.
Mit der Vorlage wird die sogenannte "Omnibus-I-Richtlinie" (Richtlinie (EU) 2026/470) umgesetzt, soweit sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft. Die Richtlinie sieht wesentliche Entlastungen und Vereinfachungen vor. Dadurch werden zahlreiche Unternehmen von Berichtspflichten befreit, die ansonsten bereits in naher Zukunft zur Anwendung gelangt wären. Künftig werden nur noch Unternehmen bzw. Konzerne mit mehr als 1'000 Mitarbeitenden und Nettoumsatzerlösen von über 450 Mio. Euro verpflichtet sein, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Damit die betroffenen Unternehmen rasch und umfassend von den vorgesehenen Erleichterungen profitieren können, soll die Vorlage am 1. März 2027 in Kraft treten.
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Ministerium für Gesellschaft und Justiz
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justiz@regierung.li
03.11.2026
Umfassende Befreiungen und Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Quelle Presseportal
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