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Märkteempfehlung 2009

Nationale Konsultationen gemäss Märkteempfehlung 2009

Beabsichtigt das Amt für Kommunikation Massnahmen der Sonderregulierung zu treffen, die voraussichtlich beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden, kündigt es dies interessierten Parteien an und gibt ihnen innert einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Amt kann zu diesem Zweck öffentliche Konsultationen durchführen.

Aufgrund von Art. 21 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. März 2006 über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG), LGBl. 2006 Nr. 91, macht die Regierung das Ergebnis der Marktabgrenzung durch das Amt für Kommunikation als Regulierungsbehörde kund. Das Ergebnis der Marktabgrenzung 2009 wurde von der Regierung in LGBl. 2009 Nr. 69 vom 3. Februar 2009 kundgemacht und ersetzt die Marktabgrenzung 2007 vom 3. April 2007.

Das Amt für Kommunikation veröffentlicht nachfolgend alle erforderlichen Informationen betreffend aktuelle und abgeschlossene nationale Konsultationen im Rahmen der Durchführung des Marktanalyseverfahrens gemäss geltender Märkteempfehlung 2009. Alle vor dem 3. Februar 2009 publizierten Dokumente zur vorhergehenden Märkteempfehlung 2007 finden sich unter der jeweiligen bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Märktebeschreibungen und Marktnummerierung hier.

Die Veröffentlichung der nachfolgenden Informationen erfolgt ausschliesslich in elektronischer Form.

Marktdefinition der ESA vom 5. November 2008(derzeit nur in Englisch verfügbar).

Detail Informationen über Analyse, Konsultationen, Entscheidungen usw. finden Sie unter "Aktueller Stand"

EWR-weite Konsultationen

Beabsichtigt das Amt für Kommunikation Massnahmen der Sonderregulierung zu treffen, die voraussichtlich Auswirkungen auf den Handel zwischen EWR-Vertragsstaaten haben werden, so hat es vorgängig die EFTA-Überwachungsbehörde und die anderen nationalen Regulierungsbehörden im EWR zu konsultieren.

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