Gewebe und Zellen

Durch eine strenge Regelung und Kontrolle wird sichergestellt, dass beim Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen die EWR-Standards eingehalten werden. Wer in Liechtenstein mit menschlichen Geweben und Zellen umgehen möchte (zB Entnahme von Blutstammzellen, IVF) benötigt eine Bewilligung des Amtes für Gesundheit. Das Inspektorat von Swissmedic überprüft dabei im Auftrag des Amtes für Gesundheit die Voraussetzungen für eine Bewilligung.

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