Anstalt
Die Anstalt (Establishment, Etablissement) ist ein rechtlich verselbständigtes und organisiertes, dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmetes Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Anstalt kann jeden beliebigen kaufmännischen oder nicht kaufmännischen Zweck verfolgen, sofern er rechtlich zulässig ist.
Die Anstalt muss im Handelsregister eingetragen werden.
Merkblätter
Mustervorlagen
Anträge & Vorlagen
- Anstalt - Antrag zur Eintragung und Verzicht auf die prüferische Durchsicht
- Erklärung betreffend den Verzicht auf die prüferische Durchsicht (Review) bei Kleinstunternehmen
- Anstalt-Gründungsurkunde und Verzicht auf die prüferische Durchsicht
- Anstalt - Statuten
- Anstalt - Annahme- und Firmazeichnungserklärung
Gesetze
Das Amt für Justiz erstellt, abgesehen von der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung, keine Urkunden bzw. Verträge.
Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.