Empfehlung der liechtensteinischen Behörden

Das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) ist aufgrund des Zollvertrags mit der Schweiz teilweise in Liechtenstein anwendbar. Ab dem 1. Januar 2016 ist die UID Voraussetzung im Verkehr mit Schweizer Behörden wir z.B. die Eidg. Zollverwaltung (EZV). Zur Wahrung der Souveränität Liechtensteins sowie aus Gründen des Datenschutzes ist die automatische Zuteilung einer UID an in Liechtenstein ansässigen Unternehmen durch eine Schweizer Behörde bzw. das Bundesamt für Statistik (BFS) nicht möglich. Somit liegt es in der Verantwortung der liechtensteinischen Unternehmen, eine Schweizer UID rechtzeitig zu beantragen.

Damit dies so einfach wie möglich ist, erarbeitete die Liechtensteinische Landesverwaltung (LLV) in Zusammenarbeit mit ihren Schweizer Partnern ein modernes Verfahren mittels einem elektronischen Antragsformular, das den in Liechtenstein ansässigen Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Antragsstellung erfolgt beim Amt für Statistik (AS), der für die UID in Liechtenstein zuständigen Stelle. Das AS wird die erforderlichen Angaben an das BFS zur Generierung einer UID weiterleiten. Allfällige später erfolgende Änderungen der Kernmerkmale können beim AS eingereicht werden.

Das UIDG sieht vor, dass im Kontakt mit Schweizer Behörden aller Ebenen (Bund, Kanton und Gemeinde) ab 2016 eine UID zu verwenden ist. Die dadurch ermöglichte einheitliche und eindeutige Identifizierung eines Unternehmens veranlasst Verwaltungen unter anderem dazu, ihre Kundenverwaltung auf die Basis dieses Systems zu stellen. Beispielsweise passt die EZV ihre Zollkundenverwaltung bereits an. Auch die Schweizer Privatwirtschaft prüft die verwendeten Kundenverwaltungssysteme in Bezug auf die Vorzüge der UID.

Ein Grossteil der Schweizer Privatwirtschaft zählt liechtensteinische Unternehmen aufgrund der Zoll- und Währungsunion und der daraus resultierenden engen Verbundenheit zum Schweizer Wirtschaftsraum. Eine auf der UID basierende Kundenverwaltung kann im B2B diesseits und jenseits des Rheins zu Vereinfachungen führen. In der Schweiz wurden bereits erste Tendenzen in diese Richtung festgestellt.

Die liechtensteinischen Behörden empfehlen deshalb, die Schweizer UID zu beantragen und der Veröffentlichung im UID-Register zuzustimmen.

Formular Beantragung einer Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer (UID)