Referendumsvorlagen

Allgemein

Die Bestimmungen zu Referenden richten sich nach

Eine Zusammenfassung wichtiger Bestimmungen zu Referenden finden Sie hier.

Landtagsbeschlüsse können bei der Regierungskanzlei eingesehen und bezogen werden.

Landtagssitzung vom 11. / 12.  April 2024 


Zum Referendum ausgeschriebene Gesetze und Finanzbeschlüsse

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 11./12. April 2024 folgende Gesetzes- und Finanzbeschlüsse verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft bis zum 17. Mai 2024 einschliesslich. Das Referendum kommt zustande, wenn wenigstens 1'000 stimmberechtigte Landesbürger oder wenigstens drei Gemeinden in Form übereinstimmender Gemeindeversammlungsbeschlüsse das Begehren um eine Volksabstimmung stellen.

  • Gesetz vom 11. April 2024 über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten (Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz; URDAG) PDF
  • Gesetz vom 11. April 2024 über die Abänderung des Urheberrechtsgesetzes (Gesetzespaket "Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz") PDF
  •  Gesetz vom 11. April 2024 über die Abänderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes (Gesetzespaket "Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz") PDF
  • Gesetz vom 11. April 2024 über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes PDF

  • Gesetz vom 11. April 2024 über die Abänderung des Übernahmegesetzes (Gesetzespaket "Offenlegungsgesetz") PDF

  • Gesetz vom 11. April 2024 über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Gesetzespaket "Offenlegungsgesetz") PDF

  • Luftfahrtgesetz (LFG) vom 11. April 2024 PDF

  • Gesetz vom 12. April 2024 über die Ausgabe von zwei Gold- und vier Silbermünzen aus Anlass des Jubiläums "100 Jahre Schweizer Franken im Fürstentum Liechtenstein" PDF

Zum Referendum aufliegende Landtagsbeschlüsse, welche die Verfassung oder die Zustimmung zu einem Staatsvertrag zum Gegenstand haben

Der Landtag hat in der Sitzung vom 11. April 2024  folgende Beschlüsse verabschiedet, welche die Zustimmung zu einem Staatsvertrag zum Gegenstand haben. Die Referendumsfrist läuft bis zum 17. Mai 2024 einschliesslich. Das Referendum kommt zustande, wenn wenigstens 1'500 stimmberechtigte Landesbürger oder wenigstens vier Gemeinden in Form übereinstimmender Gemeindeversammlungsbeschlüsse das Begehren um eine Volksabstimmung stellen.

  • Zustimmung zum Beschluss Nr. 317/2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1020 vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (Marktüberwachungsverordnung; MÜ-VO)) PDF
  • Zustimmung zum Beschluss Nr. 332/2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Übernahme der Richtlinie (EU) 2019/789 vom 17. April 2019 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunter­nehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen und zur Änderung der Richtlinie 93/83/EWG des Rates) PDF
  • Zustimmung zum Beschluss Nr. 333/2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Übernahme der Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutz­rechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG) PDF