HomeLandesverwaltungAmt für FinanzenWissenswertesFragen zu Rechnungen und Zahlungen

Fragen zu Rechnungen und Zahlungen?

Sie haben eine Rechnung oder Mahnung erhalten

Bitte benutzen Sie für Zahlungen nur den der Rechnung oder Mahnung beiliegenden Einzahlungsschein. Bei Zahlungen via eBanking muss entweder die Codierzeile unten rechts auf dem Einzahlungsschein mit einem Belegleser eingelesen oder die Referenz-Nr. manuell (ohne Leerzeichen) eingeben werden. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die unter „Sachbearbeitung“ aufgeführte zuständige Amtsstelle. Erfolglos gemahnte Rechnungen werden auf dem Rechtsweg eingetrieben und führen zu zusätzlichen Kosten für Sie. Knapp bei Kasse? Bitte rufen Sie uns frühzeitig an, damit wir eine Ratenzahlung vereinbaren können.
Kontakt: Debitorenbuchhaltung

Sie erwarten eine Zahlung

Eingehende Rechnungen werden durch die zuständigen Amts- oder Regierungsstellen geprüft, zur Zahlung an das Amt für Finanzen weitergeleitet und anschliessend in der Regel innerhalb von 10 Tagen bezahlt. Sollte Ihre Rechnung längere Zeit unbezahlt bleiben, kontaktieren Sie bitte zuerst die zuständige Amts- oder Regierungsstelle.
Kontakt: Kreditorenbuchhaltung

Mietbeiträge

Die Überweisung der Mietbeiträge erfolgt jeweils spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats.
Kontakt: Amt für Soziale Dienste

Unterhaltsvorschüsse

Die Überweisung der Unterhaltsvorschüsse erfolgt jeweils spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats. Bei Ablauf des Zeitraums, für welchen gemäss Beschluss des Landgerichts ein Unterhaltsvorschuss gewährt wurde, werden die Zahlungen eingestellt, sofern dem Amt für Finanzen bis zu diesem Zeitpunkt kein neuer Beschluss des Landgerichts vorliegt. Es ist Sache des Unterhaltsbegünstigten, beim Landgericht rechtzeitig eine Verlängerung der Unterhaltsbevorschussung zu beantragen. Zahlungen können erst erfolgen, wenn dem Amt für Finanzen eine auf den gemäss Beschluss Begünstigten lautende Bankverbindung vorliegt. Um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden, ist diese bereits beim entsprechenden Antrag an das Landgericht anzugeben.
Kontakt: Hauptbuchhaltung