Europäisches Statistisches System

Das EWR-Abkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen regelt auch die statistische Zusammenarbeit. Dadurch ist das Amt für Statistik Teil des Europäischen Statistischen Systems (ESS).

Aufbau

Das ESS ist eine Partnerschaft zwischen Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, den nationalen statistischen Ämtern und anderen nationalen Produzenten von öffentlichen Statistiken der EU- und EFTA-Länder. Das ESS ist als Netz konzipiert, in dem Eurostat die Leitungsfunktion bei der Harmonisierung der Statistiken in enger Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen Ämtern zufällt. Rechtliche Grundlage des Europäischen Statistischen Systems ist die Verordnung Nr. 223/2009 über europäische Statistiken.

Aufgaben

Die Mitgliedstaaten des ESS erheben die Daten und erstellen Statistiken sowohl für eigene als auch für EWR-Zwecke. Gemäss dem EWR-Abkommen sorgen die EWR-Mitgliedstaaten für die Erstellung und Verbreitung von kohärenten und vergleichbaren Statistiken, die der Beschreibung und Überwachung aller einschlägigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte des Europäischen Wirtschaftsraumes dienen. Zu diesem Zweck entwickeln und benutzen die EWR-Mitgliedstaaten harmonisierte Methoden, Definitionen und Klassifikationen sowie gemeinsame Programme und Verfahren.

Daten und Mitglieder

Links zu den Mitgliedern des Europäischen Statistischen Systems finden sich auf der ESS-Website. Statistische Daten zu Liechtenstein und anderen europäischen Ländern können über die Website von Eurostat abgefragt werden. Unter der Rubrik Daten sind auf der Eurostat-Website die verschiedenen statistischen Informationen nach Themen geordnet. Wenn man ein bestimmtes Thema anklickt, können zu diesem Thema Haupttabellen aufgerufen werden. Die Haupttabellen enthalten in der Regel Länderdaten und erleichtern so Ländervergleiche.

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