Paralandwirtschaft / landwirtschaftsnahe Tätigkeiten
Anerkannte Landwirtschaftsbetriebe können neben der Ausübung der klassischen Landwirtschaft auch landwirtschaftsnahe Tätigkeiten ausführen, um zusätzliche Einkommensmöglichkeiten zu schaffen.
Landwirtschaftsnahe Tätigkeiten dürfen nur mit Bewilligung des Amtes für Umwelt ausgeübt werden.
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Mario Hundertpfund Mario.Hundertpfund@llv.li +423 236 6608