Pflegefamilie
Nicht jedes Kind kann in Liebe und Geborgenheit in seiner eigenen Familie aufwachsen. Der Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste sucht daher laufend Familien, die bereit sind, ein Kind vorübergehend oder dauerhaft bei sich aufzunehmen.
Interessierte Eltern, Paare oder Alleinerziehende werden auf ihre Eignung geprüft. Fachleute bereiten sie auf ihre Aufgabe vor und begleiten sie in dieser Herausforderung. Eine finanzielle Vergütung ist gewährleistet.
Der Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste freut sich auf Ihren Anruf.
Onlineschalter
Antrag auf Jugendleiterurlaub (Sportbereich) Bestätigung Jugendleiterurlaub Antrag auf Jugendleiterurlaub Antrag auf Förderung einer Aktivität oder Veranstaltung gemäss Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung vom 22. Sept. 2009 Ausbildungsförderung Kinder- und JugendarbeitGesetze
Ausserhäusliche Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen, KBV Kinder- und Jugendgesetz Kinderbetreuungs-Beitragsverordnung Rechte des Kindes, Übereinkommen Schutz von Kindern und Jugendlichen im Bereich der audio-visuellen Medien, KJMVAnsprechpersonen
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Sarah-Ladina Frick Sarah.Frick@llv.li +423 236 7276