Psychotherapeut

Tätigkeitsbereich

Der Tätigkeitsbereich umfasst die Behandlung von Krankheiten, die sich nach anerkannter wissenschaftlicher Lehre mit psychotherapeutischen Methoden behandeln lassen.

Fachliche Eignung/ Weiterbildung

Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs des Psychotherapeuten besitzt, wer:

a) über einen konsekutiven Masterabschluss oder einen dem entsprechenden Lizentiats-, Magister- oder Diplomabschluss in Psychologie an einer anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule verfügt mit:

1. Haupt- oder Nebenfach in Klinischer Psychologie; oder

2. einer Studienleistung von mindestens 25 ECTS-Kreditpunkten in Klinischer Psychologie und Psychopathologie auf Masterstufe;

b) eine abgeschlossene postgraduale Fachausbildung zum Psychotherapeuten nachweist. Diese Ausbildung muss in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren erfolgen, dessen Wirksamkeit sich über ein breites Anwendungsgebiet erstreckt. Die Mindestanforderungen umfassen:

1. 400 Stunden Theorie;

2. 400 Sitzungsstunden eigene psychotherapeutische Tätigkeit;

3. 10 behandelte oder in Behandlung stehende, dokumentierte und supervidierte Fälle;

4. 200 Sitzungsstunden Supervision, davon mindestens 50 Sitzungsstunden im Einzelsetting;

5. 100 Sitzungsstunden Selbsterfahrung, davon mindestens 50 Sitzungsstunden im Einzelsetting; und

c) eine mindestens dreijährige postgraduale praktische psychotherapeutische Tätigkeit mit seelisch kranken Menschen unter fachlicher Aufsicht mitbringt. Mindestens die Hälfte der Tätigkeit muss in einer Klinik, einem Ambulatorium oder einer psychosozialen Institution absolviert worden sein.

Besonderheiten

Der Psychotherapeut hat sich bei der Ausübung seines Berufs auf jene psychologischen Arbeitsgebiete und Methoden zu beschränken, auf denen er nachweislich ausreichende Kenntnisse und Erfahrung erworben hat.

Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen

Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 69 bis 71.

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