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Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

Allgemein

Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKG) legt die Rahmenbedingungen für mit Konsumenten abgeschlossene grundpfandrechtlich gesicherte Kreditverträge oder andere Immobilienkreditverträge fest. Es regelt insbesondere die Pflichten von Kreditgebern und Kreditvermittlern im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kreditverträgen sowie die Voraussetzungen für die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit des Kreditvermittlers.

Dem Amt für Volkswirtschaft obliegt das Bewilligungsregime für sämtliche Kreditvermittler (gebundene und nicht gebundene) sowie die Aufsicht über die nicht gebundenen Kreditvermittler.

Bewilligung

Der Antrag zur Ausübung der Tätigkeit eines Kreditvermittlers mit Niederlassung in Liechtenstein ist an folgende Emailadresse zu senden: info.wirtschaft@llv.li

Register

Nachfolgend die Liste der öffentlich zugänglichen Informationen gemäss Art. 21 HIKV der in Liechtenstein niedergelassenen Kreditvermittler.

Sofern Sie einen detaillierten Registerauszug der inländischen Kreditvermittler benötigen, kann dieser mittels Email an info.wirtschaft@llv.li bestellt werden.

Name/Firma Standort  Verantwortliche Person  Registernummer Bewilligung als  Eintragungsdatum
Inconsult Anstalt  Schwefelstrasse 25, 9490 Vaduz Schädler Michael Martin Alfred 7127-02-0001 nicht gebundener Kreditvermittler 26.10.2022
Wertenburg GmbH Wuhrstrasse 6, 9490 Vaduz Hanke Donald Alfred Theodor 7127-02-0002 nicht gebundener Kreditvermittler 15.01.2024

Ausländische Kreditvermittler

Die Übersicht der ausländischen Kreditvermittler, welche nach dem Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit in Liechtenstein notifiziert sind, kann hier eingesehen werden Register der Kreditvermittler.