Beziehungen zur Europäischen Union

Liechtenstein und die EU – eine enge Partnerschaft

Liechtenstein ist zwar kein Mitglied der Europäischen Union, aber dennoch äusserst eng mit der EU verbunden. Liechtenstein ist seit 1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und somit Teil des europäischen Binnenmarktes, inklusive der vier Grundfreiheiten (freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, freier Kapital- und Zahlungsverkehr). Zudem nimmt Liechtenstein seit vielen Jahren an EU-Programmen teil, etwa in den Bereichen Bildung und Kultur (für die EU-Programmperiode 2021-27: Erasmus, Solidaritätskorps, Binnenmarktprogramm, Digitales Europa, Kreatives Europa) und ist ein Geberstaat des sogenannten EWR-Finanzierungsmechanismus (auch bekannt als EEA Grants): Dieser unterstützt die Bemühungen, wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten unter den EWR-Mitgliedstaaten zu reduzieren.

Seit 2011 ist Liechtenstein assoziiertes Mitglied des Schengen/Dublin-Systems der EU. Durch Schengen profitieren insbesondere Liechtensteins Bürgerinnen und Bürger vom Wegfall der Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Zweck des Dublin-Systems ist es sicherzustellen, dass Asylgesuche nur im Erstankunftsland durchgeführt werden müssen.

Liechtenstein kooperiert auch in anderen Bereichen mit der Europäischen Union, darunter im Bereich der Steuerkooperation und Transparenz. Am 1. Januar 2016 trat das bilaterale Abkommen über den Automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten in Kraft.

Der Rat der Europäischen Union überprüft alle zwei Jahre den Stand der Beziehungen zu Liechtenstein. Dabei bekommt Liechtenstein auch Gelegenheit, den Stand der Beziehungen aus seiner Sicht darzulegen. Nachstehend die aktuellsten Dokumente dazu: