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Direkte Steuern juristische Personen

Die juristischen Personen unterliegen der Ertragssteuer. Der Ertragssteuersatz beträgt 12.5%, wobei eine Mindestertragssteuer von CHF 1‘800 erhoben wird.

Privatvermögensstrukturen sowie besondere Vermögenswidmungen ohne Persönlichkeit unterliegen nicht der Ertragssteuer; sie haben ausschliesslich eine Mindestertragssteuer von CHF 1‘800 zu entrichten.

Die Bestimmungen über die Ertragssteuer befinden sich in Art. 44ff. des Steuergesetzes.

Inländische Geschäftseinheiten (juristische Personen, Trusts und Personengesellschaften) einer multinationalen Unternehmensgruppe oder einer grossen inländischen Gruppe unterliegen zudem für Steuerjahre ab 2024 der Mindestbesteuerung nach den GloBE-Mustervorschriften, sofern deren oberste Muttergesellschaft in ihrem Konzernabschluss (einschliesslich «deemed consolidation») in mindestens zwei der vier vorangehenden Geschäftsjahre einen konsolidierten Jahresumsatz von mindestens EUR 750 Mio. erreicht hat. Weitere Informationen, gesetzliche Grundlagen sowie Hilfsmittel zur Mindestbesteuerung finden Sie hier