Nacht- Sonn- und Feiertagsarbeit bzw. ununterbrochenem Betrieb, Bewilligung
Einreichung
Der Antrag erfordert keine Unterschrift, jedoch eine zusätzliche Bestätigung.
Wenn Sie sich beim Formular-Aufruf mit der eID.li oder lilog anmelden, können Sie den Antrag ohne weitere Bestätigung direkt einreichen.
Wenn Sie von der Anmelde-Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie nach Absenden des Antrages an die von Ihnen angegebene Adresse ein Mail mit einer Bestätigungsaufforderung. Wichtig: Ihr Antrag wird erst nach Eingang Ihrer Bestätigung bearbeitet.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Voraussetzungen
Die Beschäftigung der Arbeitnehmer während der Nacht und an Sonntagen ist verboten. Werden Arbeitnehmer in dieser Zeit beschäftigt, ist eine Bewilligung vom Amt für Volkswirtschaft notwendig. Diese Arbeitszeitbewilligungen werden als Sonntags- oder Nachtarbeitsbewilligung, sowie für ununterbrochenen Betrieb erteilt.
In der Verordnung II zum Arbeitsgesetz, LGBl. 2002 Nr. 188 sind Betriebe aufgeführt, welche die Arbeitnehmer ohne Bewilligung beschäftigen dürfen.
Für die Beschäftigung am Sonntag und in der Nacht sowie für Ausnahmebewilligungen sind gemäss Verordnung I zum Arbeitsgesetz das Einverständnis der Arbeitnehmer einzuholen.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Bei Schichtarbeit ist ein Schichtplan (grafische Darstellung der Arbeitszeiten) dem Gesuch in elektronischer oder Papierform beizulegen.
Bei Ausnahmegenehmigungen ist die Zustimmung der Arbeitnehmer dem Antrag beizulegen.
Kosten
CHF 50.- bis CHF 400.-
Kostenaufteilung
Bewilligungsart Betrag Grundbetrag Zusätzlicher Betrag
Nachtarbeit CHF 50.- bis 400.- CHF 50.- (1. Monat) Jeder weitere Monat CHF 30.-
Sonntagsarbeit CHF 50.- bis 300.- CHF 50.- (1. Sonntag) Jeder weitere Sonntag CHF 25.-
Ununterbrochener Betrieb CHF 50.- bis 400.- CHF 50.- (1. Monat) Jeder weitere Monat CHF 50.-
Nacht- und Sonntagsarbeit CHF 50.- bis 400.- CHF 50.- (1 Monat) Jeder weitere Monat CHF 50.-
Beachten
Die Bearbeitungsfrist beträgt zwischen einem Tag und 2 Wochen (je nach Abklärungen)
Der Antrag für eine Bewilligung sollte so früh als möglich gestellt werden. Spätestens jedoch 2 Wochen vor dem Arbeitseinsatz. Die Prüfung später eingegangener Anträge wird nicht gewährt.
Bei Anträgen welche weniger als 2 Wochen, respektive weniger als 1 Woche vor dem Arbeitseinsatz eingereicht und noch bearbeitet werden, wird ein Expresszuschlag von 50%, respektive 100% erhoben.
Nachgewiesene Notfalleinsätze sind vom Expresszuschlag ausgenommen.
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[email protected] +423 236 68 71 Fax +423 236 68 89
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