Auszug aus dem Gewerberegister
Einreichung
Der Antrag kann ohne Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden.
Kosten
CHF 30.-
Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten und können per Kreditkarte direkt oder per Vorauskasse bezahlt werden. Überweisung für Vorauskasse bitte unter Verwendung des am Ende des Antrags aufgeführten Zahlungsvermerks auf folgendes Konto:
Begünstigter: Liechtensteinische Landesverwaltung, Landeskasse, 9490 Vaduz
Bank: Liechtensteinische Landesbank AG, 9490 Vaduz
IBAN: LI31 0880 0000 0203 2880 0
Beachten
Ab dem 08. Januar 2024, wird der Auszug aus dem Gewerberegister (Art. 36 GewV) in elektronischer Form als PDF ausgestellt und via E-Mail gesendet. Dieser wird mit einer elektronischen Amtssignatur des Amtes für Volkswirtschaft versehen, auf dem ein Signaturvermerk angebracht ist (Art. 24 E-GovG).
Im Verkehr mit Dritten wird empfohlen, vorgängig die Akzeptanz elektronisch signierter Dokumente abzuklären. Falls die Bescheinigung einer ausländischen Behörde vorgelegt werden soll, kann eine Überbeglaubigung (Apostille, Superlegalisation) erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich vor der Bestellung über die aktuellen Formvorschriften bei ausländischen Behörden und Institutionen.
Kontakt
Amt für Volkswirtschaft
[email protected] +423 236 68 71 Fax +423 236 68 89
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Amt für Volkswirtschaft
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