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Formulare

Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht (infolge Staatenlosigkeit)

Einreichung

Der Antrag erfordert eine händische Unterschrift.

Sie können den Antrag elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Formulars nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, unterschreiben und in Papierform bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.

Zu den Gründen, aus denen ein Antrag nicht elektronisch eingereicht werden kann, zählt unter anderem:

  • Der Antrag muss von mehreren Personen unterschrieben werden.
  • Der Antrag muss im Namen einer oder mehrere juristischen Personen unterschrieben werden.
  • Dem Antrag müssen Beilagen im Original beigelegt werden.
  • Der Antrag oder eine Beilage müssen beglaubigt werden.
  • Das Sachgeschäft erfordert, dass der Kunde persönlich bei der Amtsstelle erscheint.
  • Es werden nur vollständige Anträge entgegen genommen (samt Beilagen im Original).

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung infolge Staatenlosigkeit:

  • Sie wurden im Inland geboren und sind seit Geburt staatenlos 
  • dauernder ordentlicher Wohnsitz in Liechtenstein während den letzten 5 Jahren vor Antragstellung 
  • Sie haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • keine im Strafregister eingetragenen Vorstrafen wegen eines Verbrechens 
  • kein anhängiges Strafverfahren wegen eines Verbrechens 
  • in den letzten 3 Jahren keine wirtschaftliche Hilfe bezogen wurde
  • Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache 
  • Nachweis von Grundkenntnissen der Rechtsordnung sowie des staatlichen Aufbaus Liechtensteins 

Notwendige Unterlagen und Informationen

  • Geburtsschein vom Zivilstandsamt des Geburtsortes 
  • Eheschein 
  • Trennungsurteil mit Rechtskraftdatum 
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftdatum 
  • Todesschein des verstorbenen Ehegatten 
  • gültiger Reisepass bzw. gültige Identitätskarte
  • Wohnsitzbestätigung für Einbürgerung (erhältlich beim Ausländer- und Passamt, nicht älter als 6 Monate
  • Strafregisterauszug (erhältlich beim Liechtensteinischen Landgericht, nicht älter als 1 Monat) 
  • Kopie Ausländerausweis 
  • Lohnausweise / Steuererklärungen der letzten drei Jahre (für Schüler, Lernende und Studenten: Diejenigen der Eltern)
  • Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache (Schulzeugnisse / Fähigkeitsausweis mit Noten / Sprachdiplom Niveau B1)
  • Nachweis von Grundkenntnissen der Rechtsordnung sowie des staatlichen Aufbaus Liechtensteins (Schulzeugnisse / Fähigkeitsausweis mit Noten / Staatskundeprüfung) 

Dokumente, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen von einem in Liechtenstein anerkannten Übersetzer übersetzt werden.
Alle Dokumente müssen im Original und persönlich am Schalter des Zivilstandsamts abgegeben werden.

Beachten

http://www.gesetze.li/get_pdf.jsp?PDF=1926004.pdf

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