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ESA-Vertragsverletzungsverfahren / Verfahren vor dem EFTA-Gerichtshof und dem EuGH

Gelangt die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) entweder aus eigenem Antrieb oder aufgrund einer Beschwerde eines betroffenen Bürgers/Unternehmens (so genannter "complaint") zur Auffassung, dass ein EWR/EFTA-Staat seinen Verpflichtungen aus dem EWR-Abkommen (z.B. Umsetzung von in das EWR-Abkommen übernommenen EU-Rechtsakten oder Einhaltung der primärrechtlichen Bestimmungen des EWR-Abkommens) nicht oder nicht vollständig nachkommt, so leitet sie ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Zudem vertritt die Stabsstelle EWR die Regierung in Verfahren vor dem EFTA-Gerichtshof beziehungsweise in Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).