Energiekostenpauschale (am 31. Dezember 2023 ausgelaufen)

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. September 2023 beschlossen, dass die Energiekostenpauschale  bis zum 31. Dezember 2023 weitergeführt werden soll. Seit dem 1. Januar 2024 können keine Anträge mehr gestellt werden.

Natürliche Personen, die aus einem Stromlieferungsvertrag für einen einkommensschwachen Haushalt in Liechtenstein zahlungspflichtig sind, haben gemäss Art. 3 des Energiekostenpauschalegesetzes einen Anspruch auf die Ausrichtung einer Energiekostenpauschale, wenn sie in diesem Haushalt leben.

Die Erwerbsgrenze, ab welcher ein Antrag auf die Gewährung einer Energiekostenpauschale gestellt werden konnte, wurde im Herbst 2023 von CHF 77'000 auf CHF 100'000 angehoben.

Haushalte, denen auf der Basis der Rechtslage bis zum 30. Juni 2023 eine Energiekostenpauschale ausbezahlt wurde, erhielten in der zweiten Jahreshälfte für jede im Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt lebende Person eine zusätzliche Pauschale in der Höhe von CHF 300 (maximal CHF 1'800), ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Antragstellende, die aufgrund des Überschreitens der Erwerbsgrenze von CHF 77'000 keinen Anspruch auf eine Energiekostenpauschale hatten, konnten basierend auf den aktualisierten Voraussetzungen einen Antrag einreichen.