Baubewilligungen und baurechtliche Beratung
Die Abteilung Baurecht und Brandschutz vollzieht gesamtheitlich die Bestimmungen des Baugesetzes und der Gemeindebauordnungen sowie die feuerpolizeilichen Vorschriften. Das Amt für Hochbau und Raumplanung erteilt die Baubewilligungen. Im Weiteren stellt es gemeinsam mit den Gemeindebauverwaltungen den rechtskonformen Vollzug der Bauausführung sicher.
Das AHR ist als zentrale Baubehörde im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für die Koordination mit anderen Amts- und Fachstellen zuständig. Im Weiteren ist es Aufsichtsbehörde über die Feuerpolizei der Gemeinden sowie zuständig für den Vollzugsbereich Energie (exkl. Subventionen).
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Gesetze
Baugesetz (BauG) Baulandumlegung, Gesetz Bauverordnung Behindertengleichstellungsgesetz Behindertengleichstellungsgesetz, Verordnung
Brandschutzgesetz
Brandschutzverordnung
Energieeffizienzgesetz EEG
Energieverordnung
Gesetz vom 23. Mai 2007 betreffend den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energieausweisgesetz, EnAG)
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