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Mutationsmeldung für Beschäftigte

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Mutationsmeldung für Beschäftigte

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Grundsätzliche Bemerkungen:

Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis.

Sollte es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln, behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.

Voraussetzungen

-

Notwendige Unterlagen und Informationen

-

Zuständigkeit

Amt für Statistik (AS)
Äulestrasse 51
Postfach 684
9490 Vaduz

Tel. +423 / 236 68 76
Fax +423 / 236 69 36

Kontaktformular

  

Schalterstunden

  • Montag bis Freitag
08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Bürozeiten

  • Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.as.llv.li.

Kosten/Zahlung

-

Termin/Frist

-

Beachten

Wer muss dieses Formular ausfüllen?
Alle Arbeitgeber und selbständig Erwerbenden
in Liechtenstein sind verpflichtet bei Änderungen des Personalbestandes sämtliche Personalmutationen innerhalb von 10 Tagen des Folgemonats beim Amt für Statistik, zu melden. Weitere Informationen zum Ausfüllen des Mutationsformulars finden Sie in der der Wegleitung .

Wozu sind diese Meldungen notwendig?
Für das Unternehmensregister werden aktuelle und vollständige Daten benötigt. Die Daten sind unter anderem notwendig, damit die Entwicklung der Arbeitsmarktes sowie die Konjunktur in Liechtenstein verfolgt werden kann. Insbesondere bilden sie die Grundlage für die Beschäftigungs- und Arbeitsplätzestatistik.

Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung bildet das Gesetz über die amtliche Statistik LGBl. 2008 Nr. 271.

 
                         

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Amt für Statistik • Äulestrasse 51 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423) 236 68 76 • Telefax: (+423) 236 69 36 • E-Mail