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| Mutationsmeldung für Beschäftigte |
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Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden: Mutationsmeldung
für Beschäftigte
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Verfahrensbeschreibung Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
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Unterschrift Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift
auf elektronischem Weg eingereicht
werden.Grundsätzliche Bemerkungen: Gemäss geltender
Gesetzgebung
sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick
auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet
die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die
Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung
dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis. Sollte
es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln,
behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.
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| Voraussetzungen |
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| Notwendige Unterlagen und Informationen |
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| Zuständigkeit |
Schalterstunden
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08.30 - 11.30 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr |  |
Bürozeiten
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08.00 - 11.30 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr |  |
Aktuelle
Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar:
www.as.llv.li. |
| Kosten/Zahlung |
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| Termin/Frist |
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| Beachten |
Wer muss dieses Formular ausfüllen? Alle Arbeitgeber und selbständig Erwerbenden in Liechtenstein sind verpflichtet bei Änderungen des Personalbestandes sämtliche Personalmutationen innerhalb von 10 Tagen des Folgemonats beim Amt für Statistik, zu melden. Weitere Informationen zum Ausfüllen des Mutationsformulars
finden Sie in der der Wegleitung . Wozu
sind diese Meldungen notwendig? Für das Unternehmensregister werden
aktuelle und vollständige Daten benötigt. Die Daten sind unter anderem notwendig, damit die Entwicklung
der Arbeitsmarktes sowie die Konjunktur in Liechtenstein verfolgt werden kann. Insbesondere bilden sie
die Grundlage für die Beschäftigungs- und Arbeitsplätzestatistik. Gesetzliche
Grundlage Die gesetzliche
Grundlage für die Erhebung bildet das Gesetz über die amtliche Statistik LGBl. 2008 Nr. 271. |
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Amt für Statistik • Äulestrasse 51 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423) 236 68 76 • Telefax: (+423) 236 69 36 • E-Mail
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