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| Geodatenportal: Antrag zum geschützen Bereich |
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Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:
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Verfahrensbeschreibung Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
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| Unterschrift |
Der Antrag erfordert keine Unterschrift, jedoch eine zusätzliche Mail-Bestätigung.
Nach Absenden des Antrages erhalten Sie an die von Ihnen angegebene Adresse ein Mail mit einer Bestätigungsaufforderung. ACHTUNG:
Ihr Antrag wird erst nach Eingang Ihrer Bestätigung bearbeitet. Grundsätzliche
Bemerkungen: Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden
Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung
sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall
auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung
mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht
auf das Unterschriftserfordernis. Sollte es sich um einen unseriösen, nicht
vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln, behält sich die Liechtensteinische
Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten. |
| Voraussetzungen |
Jeder kann Daten aus der GDI Liechtenstein beziehen. Damit sie aber weiterverarbeitet
werden können, wird bei der Datenbezügerin oder dem Datenbezüger der Einsatz einer entsprechenden Software
vorausgesetzt, in der Regel ein CAD- oder GIS-System. |
| Notwendige Unterlagen und Informationen |
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| Zuständigkeit |
Bürozeiten
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08.30
- 11.30 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr |  |
Bürozeiten
LBA
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08.00
- 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr |  |
Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten
sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.tba.llv.li. |
| Kosten/Zahlung |
Der Antrag ist gratis. Der Bezug von Geodaten ist gemäss GDI-Gebührenverordnung vom 12. Juli 2005 kostenpflichtig Die Gebühren
werden mit
der Zustellung der Rechnung fällig und sind innert 30 Tagen zu bezahlen. |
| Termin/Frist |
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| Beachten |
Vorläufig können nur Daten der Amtlichen Vermessung sowie Werkleitungen (Elektro-Trassee und Gasleitung) in gängigen CAD- oder GIS-Formaten bezogen werden - z. B. DXF, SHP oder ITF (Interlis). |
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Tiefbauamt (TBA) • Städtle 38 • 9490 Vaduz • Telefon +423 / 236 60 72 oder +423 / 236 60 73 • Telefax
+423
/ 236 60 79 •
E-Mail
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