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Landeskanal - Antrag für Ausstrahlungen im Landeskanal

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Landeskanal-Antrag Sendungsausstrahlung

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Identifikation und Unterschrift

Der Antrag erfordert keine Unterschrift, jedoch eine zusätzliche Bestätigung.
Wenn Sie die Anmelde-Möglichkeit benützen, können Sie den Antrag ohne weitere Bestätigung direkt einreichen.

Wenn Sie von der Anmelde-Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie nach Absenden des Antrages an die von Ihnen angegebene Adresse ein Mail mit einer Bestätigungsaufforderung. Wichtig: Ihr Antrag wird erst nach Eingang Ihrer Bestätigung bearbeitet.

Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unter-schrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis.

Sollte es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln, behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnah-men einzuleiten.

Voraussetzungen

-

Notwendige Unterlagen und Informationen

-

Zuständigkeit

Information und Kommunikation der Regierung
Peter-Kaiser-Platz 1
Postfach 684
9490 Vaduz

Tel. +423 / 236 67 21
Fax +423 236 64 60

Kontaktformular

  

Bürozeiten

Montag bis Freitag 08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.ikr.llv.li.

Kosten/Zahlung

-

Termin/Frist

Abgabe des Filmmaterials muss mindestens 1 Woche vor der Ausstrahlung beim Presse- und Informationsamt abgeliefert werden.

Beachten

Abgabe des Filmmaterials als DV-Band oder als DVD

 
                         

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